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Finanzielle Förderung

Fonds, Fördermittel und Kostenübernahmen

Förderung der Jugendarbeit im Kreis Höxter

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Kreis Höxter stellen für die Förderung der Jugendarbeit Fördermittel zur Verfügung.

Alle Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und -vereine sowie die Kirchengemeinden im Kreis Höxter haben die Möglichkeit Fördermittel zur Förderung der Jugendarbeit beim Kreis Höxter zu beantragen.

Die Förderrichtlinien und alle Antragsformulare und Teilnehmerlisten stellt der Kreis Höxter online zur Verfügung.

 

Kinder- und Jugendförderplan - Richtlinien und Formulare

Alle katholischen Jugendverbände haben darüber hinaus die Möglichkeit, Fördermittel des Landes über den Kinder- und Jugendförderplan (KJP) zu beantragen.

Die Regelungen des BDKJ NRW und den diözesanen Anhang zur Finanzierung von Angeboten aus dem Kinder- und Jugendförderplan sowie alle Formulare finden stellt der BDKJ Diözesanverband Paderborn online zur Verfügung.

 

Zuschuss für Ferienfreizeiten "Kein Kind muss zu Hause bleiben"

Alle Kinder sollten einen unbeschwerten Sommer genießen dürfen. Das gilt vor allem auch für Kinder und Jugendliche, in deren Familien der finanzielle Spielraum eng bemessen ist. Der BDKJ Kreisverband Höxter möchte einen Beitrag dazu leisten, dass auch sie an Ferienfreizeiten der Ortsgruppen der Mitgliedsverbände teilnehmen können.

Die Förderung ist personenbezogen. Die Empfänger*innen bleiben aber anonym, weil der Antrag von der Freizeit- oder Ortsgruppenleitung gestellt wird.

Einzelheiten sind dem Antragsformular zu entnehmen.

 

Bei Fragen wendet euch gerne an unsere Familien- und Jugendreferentin Teresa Wagener.

Kontakt:

Teresa Wagener

Dekanat Höxter

Klosterstr. 9

33034 Brakel

05272 394620-15

wagener@dekanat-hx.de

Förderung religiöser Inhalte in der Jugendarbeit

Förderung der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, religiöse Projekte, religiöse Bildungsangebote …

Beispiele:

  • Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen und Fahrten (Wallfahrten, Katholikentag, Taizé, Auszeiten, ora et labora, …)
  • Inhaltliche Vorbereitung / Ausstattung / Weiterentwicklung religiöser Projekte wie z.B. Junge Kirchen oder jugendspirituelle (geistliche) Zentren
  • Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zukunftsbild des Erzbistums Paderborn, Weiterentwicklung von Glaubensthemen, (Aus-)Bildungsangebote zu religiösen Themen, Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben, Liturgie verstehen, etc.

 

Richtlinien zur Förderung

Antragsformular

Nachweis über die Zuschussverwendung

 

Die schriftlichen Anträge für Aktionen, Projekte und Veranstaltungsangebote sendet ihr an

 

Dekanat Höxter

Klosterstr. 9

33034 Brakel

info@dekanat-hx.de

 

Fragen beantworten euch gerne unsere Referentinnen für Jugend und Familie

 

Elke Krämer

05272 394620-16

kraemer@dekanat-hx.de

 

Teresa Wagener

05272 394620-15

wagener@dekanat-hx.de

Förderung Religiosität in Familien

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Familien, die sich im Rahmen von mehrtägigen Veranstaltungen mit religiösen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen.

 

Kirchliches Amtsblatt 1/2011 Nr. 9

 

Für Informationen und bei Fragen:

Ursula Schonlau

05251 125 1654

ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de

Indra Wanke

05251 125 1383

indra.wanke@erzbistum-paderborn.de

Zuschüsse zu Exerzitien

Informationen zu Angeboten sowie Fragen und Antworten zur Bezuschussung und Beantragung finden Sie auf der Sonderseite des Erzbistums Paderborn.

Fonds „Christliche Popularmusik“

Wer Musik mit christlichen Texten rund um Gotterfahrungen, Sinn- oder Orientierungsfragen selber machen oder vermitteln möchte, wird darin vom Erzbistum Paderborn unterstützt.

Alle Informationen dazu auf der Sonderseite.

 

Fonds „Entwicklung pastoraler Orte und Gelegenheiten“

Das Erzbistum fördert langfristige Projekte in Pastoralen Räumen und Einrichtungen.

Alle Informationen dazu auf der Themenseite.

 

Fonds “Neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes”

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Ideen von Pfarreien, Pastoralverbünden und weiteren Einrichtungen, die angesichts der derzeitigen Umbruchssituation der Kirche vor Ort innovative Wege gehen wollen.

Alle Informationen dazu auf der Themenseite.

 

Flüchtlingsfonds

Das Erzbistum Paderborn unterstütz bei der Erstversorgung oder Integration von Flüchtlingen in unseren Gemeinden.

Informationen zu den Vergaberichtlinien auf der Themenseite.

 

Caritativer Energiefonds (neu)

Das Erzbistum Paderborn bietet Einzelpersonen und Familien in den kommenden Monaten kurzfristige Hilfe zur Überwindung finanzieller Notlagen

Wer aufgrund der steigenden Energie- und Mobilitätskosten in den kommenden Monaten in eine finanzielle Notlage gerät, erhält Unterstützung durch das Erzbistum Paderborn. Betroffene in Ost- und Südwestfalen sowie im östlichen Ruhrgebiet können einen einmaligen Zuschuss erhalten: pro Einzelperson maximal 200 Euro; Familien und Bedarfsgemeinschaften erhalten bis zu 150 Euro pro Haushaltsmitglied. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch Kirchengemeinden, örtliche Caritasverbände und caritative Fachverbände. Die Unterstützungsleistung der Katholischen Kirche wird finanziert durch einen „caritativen Energiefonds“, den das Erzbistum Paderborn eingerichtet hat, um Menschen in Notlagen unbürokratisch zu helfen.

Unkomplizierte Unterstützung

Die Förderung durch das Erzbistum Paderborn und seinen Diözesan-Caritasverband bezieht sich auf die bereits entstandenen oder zu erwartenden Hilfebedarfe von Menschen im Herbst, Winter und Frühling 2022/23, wobei staatliche Unterstützungen ergänzt und nicht ersetzt werden sollen und können. Für die Beantragung der Mittel reicht eine einfache schriftliche Selbstauskunft. Die Angaben in dieser Selbstauskunft müssen durch den örtlichen Caritas- oder Fachverband bzw. eine katholische Kirchengemeinde bestätigt werden.

Ermöglicht wird die finanzielle Einzelfallhilfe durch den kurzfristig eingerichteten „caritativen Energiefonds“. Mit diesem Fonds gibt das Erzbistum Paderborn seine Mehreinnahmen aus der Besteuerung des staatlichen Energiegeldes weiter. Konkret werden im ersten Schritt die 23 Orts- und Kreis-Caritasverbände, die Sozialdienste katholischer Frauen und Männer, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit sowie die Caritas-Konferenzen im Erzbistum Paderborn mit Fonds-Geldern ausgestattet, um unmittelbare Hilfe leisten zu können. Auch Kirchengemeinden können Gelder aus diesem Fonds beantragen und zur Weitergabe an Bedürftige einsetzen.

Solidarität und praktische Hilfe

„Ich bin den Frauen und Männern im Diözesankirchensteuerrat sehr dankbar, dass im Erzbistum Paderborn die außerordentlichen Mehreinnahmen durch die Besteuerung der Energiepreispauschale für soziale Projekte verwendet werden können“, betont Dirk Wummel als Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat. Der Kirchensteuerrat im Erzbistum habe beschlossen, den eigens eingerichteten „Caritativen Energiefonds“ mit 1,25 Millionen Euro auszustatten. „Zudem sollen 250.000 Euro an den Sozialfonds für in- und ausländische Studierende gehen, die an den Standorten der Katholischen Studentenseelsorge im Erzbistum Paderborn geführt werden“, informiert Wummel.

„Es ist gut, dass wir als Kirche und ihre Caritas nah bei den Menschen sind, sie in ihrer Sorge und Not unterstützen“, erklärt Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. Die geleistete Hilfe sei ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Er wirbt darum, von Armut betroffene oder gefährdete Menschen nicht aus den Augen zu verlieren. „Dazu ist die Caritas mit ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlich Engagierten da. Wir handeln im Auftrag Jesu und füllen ihn exemplarisch mit Leben.“

Wer kann konkret die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen? 

1. Von Armut bedrohte Menschen bzw. Haushalte außerhalb des SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezuges, die die Kosten für Energie- und Mobilität nicht mehr selbst aufbringen können. Es gilt, den Aufbau von Ver- und Überschuldung zu vermeiden und ggf. auch einen Transfer zu staatlichen Leistungen herzustellen. Ein besonderes Augenmerk ist auf Zielgruppen zu richten, bei denen eine verdeckte Armut zu vermuten ist bzw. bei denen Schamgefühle eine Antragstellung von Sozialleistungen bisher verhindert haben (ältere Menschen, Kranke etc.).

2. Menschen bzw. Haushalte im SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezug, die zwar grundsätzlich die ihnen zustehenden Energie-/Mobilitäts-Leistungen bereits staatlicherseits erhalten, aber gleichwohl durch verbleibende Lücken in der derzeitigen Krisensituation konkret Gefahr laufen, hierdurch weitere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Ziel der Unterstützung durch den caritativen Energiefonds ist neben der kurzfristigen Hilfe zur Überwindung einer finanziellen Notlage auch die Beratung über zustehende Sozialleistungen. Bei Bedarf wird Kontakt zu entsprechenden Stellen hergestellt.

 

Örtliche Caritas- und Fachverbände im Erzbistum Paderborn:

https://www.caritas-paderborn.de/ueber-uns/caritas-vor-ort/caritas-vor-ort

 

Klimaschutzfonds für das Erzbistum Paderborn (neu)

Das Erzbistum unterstützt seine Kirchengemeinden und Einrichtungen mit einem Klimaschutzfons in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Gefördert werden zum Beispiel Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Gebäudedämmung sowie nachhaltige und umweltfreundliche Heizungen.

Alle Informationen dazu auf der Themenseite.

 

Fonds zur Unterstützung von Initiativen zur Stärkung des Ehrenamts

Mit dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ unterstützt das Erzbistum Paderborn innerhalb der nächsten Monate gezielt die Ehrenamtsarbeit seiner Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verbände. Diese können bis zum Sommer 2023 finanzielle Zuschüsse für Initiativen beantragen, die nach über zwei Jahren Pandemie Engagement stärken. „Die rund 70.000 Ehrenamtlichen im Erzbistum Paderborn machen kirchliches Leben erst möglich“, betont Monsignore Dr. Michael Bredeck. Er leitet den Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. Engagement zu fördern, sei strategisch im Entwicklungsprozess Diözesaner Weg 2030+ des Erzbistums verankert. „Deshalb möchten wir dazu beitragen, neue Dynamik und Ideen in der Ehrenamtsarbeit freizusetzen.“

Menschen engagieren sich auf vielfältige Weise ehrenamtlich: vom Ministranten über die Pfadfinderin bis hin zu young caritas, als Pfarrgemeinderatsvorsitzende, als Vorlesepate oder im Besuchsdienst. „Es gibt für jeden von uns einen Platz auf dieser Erde, wo wir mit unserem Potenzial, mit unserem Charisma für uns und andere wirksam werden können. So vielfältig, wie wir geschaffen sind, muss auch das Ehrenamt sein“, stellt Daniela Deittert vom Team Ehrenamtsförderung im Generalvikariat fest. „Gleichzeitigt braucht es gute Rahmenbedingungen und gerade jetzt in dieser Krisenzeit einen zusätzlichen Schub für das Engagement in unserer Kirche.“

Die Träger von Ehrenamt im Erzbistum Paderborn können aus dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ Zuschüsse für unterschiedliche Aktivitäten beantragen: etwa für die Gewinnung von Engagierten, für deren spirituelle und persönliche Begleitung, ebenso wie für Fortbildungen und potenzialorientierte Angebote. „Darüber hinaus ist es uns wichtig, Austausch, Vergewisserung, Visionsfindung und Zukunftsplanung zu unterstützen“, erklärt Tobias Heinrich vom Team Pastorale Planung und Entwicklung im Generalvikariat und Mitglied des Vergabeausschusses. Gerade nach den Einschnitten der Corona-Pandemie müsse „vieles gemeinsam neu bedacht und geschaut werden, wer sich noch aktiv engagieren möchte“.

Eckpunkte der Antragstellung

Was sind die Eckpunkte für eine Antragstellung? Pro Antrag ist eine Förderung von maximal 10.000 Euro möglich, die Mindestfördersumme für einen Antrag beträgt 500 Euro. Jeder Antrag muss eine Eigenleistung von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten berücksichtigen. Veranstaltungen, die der Fonds finanziell fördern soll, müssen bis zum 31. Juli 2023 stattfinden. Da der Förderzeitraum begrenzt ist, zählt die Anschaffung von Gegenständen, die auch angemietet werden könnten, nicht zum Förder-Spektrum. Dies galt analog auch schon beim Fonds „Endlich wieder wir“, mit dem das Erzbistum Paderborn in den Kirchengemeinden Gemeinschaftserlebnisse nach dem Wegfall vieler Corona-Beschränkungen ermöglicht hatte.

Weitere Informationen und Antragsformular:

https://wir-erzbistum-paderborn.de/fonds-ehrenamt-foerdern

 

Klausuren von Pfarrgemeinderäten ode Pastoralverbundsräten

PGR-Klausuren werden vom Erzbistum Paderborn finanziell gefördert.

Richtlinie zur Förderung

weitere Hinweise dazu im kirchlichen Amtsblatt:

KA 2017, Stück 5, Nr. 66

KA 2018 Stück 10, Nr. 125

 

Abrechnungsformular

Die Unterlagen zur Abrechnung schicken Sie an

Dekanat Höxter

Klosterstr. 9

33034 Brakel

 

 

Auf Wunsch vermitteln wir auch Moderator*innen für Ihre nächste Klausur!

Unsere Dekanatsreferentin Gisela Fritsche unterstützt Sie dabei gern.

05272 394620-14

fritsche@dekanat-hx.de

Veranstaltungen zur Planung von Pastoralvereinbarungen

Verantwortliche in Pastoralen Räumen, die sich mit der Pastoralvereinbarung beschäftigen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse zu Teamklausuren, Prozess-Auftraktveranstaltungen oder Veranstaltungen zur Pastoralvereinbarung beantragen.

 

Info-Blatt „Fördermöglichkeiten für Pastorale Prozesse“

Gemeindekatechese

Maßnahmen zur Vorbereitung auf Taufe, Erstbeichte, Erstkommunion und Firmung, die von Gemeinden oder Pastoralverbünden durchgeführt werden, können finanziell Bezuschuss werden.

 

KA 1998, Stück 4, Nr. 70

KA 2000, Stück 9, Nr. 130

Richtlinien Gemeindekatechese

Antrag Förderung Gemeindekatechese

Fördermöglichkeiten des Erzbistums Paderborn für Pastorale Räume, Pastoralverbünde, Kirchengemeinden

Erstinformationen für einen allgemeinen Überblick bietet das Verwaltungshandbuch des Erzbistums Paderborn. Für nähere Infos können Sie sich an die angegebenen Ansprechpersonen wenden.