07.04.2022

Aktuelle Infos zur Auswirkung der Coronaschutzverordnung in der Jugendarbeit

Hier werden regelmäßig die aktuellen CoronaSchVO und Erlasse in Bezug auf eure Jugendarbeit vor Ort veröffentlicht.

Bitte habt Verständnis dafür, dass sich zwischen unseren Veröffentlichungen und den geänderten Vorgaben kurzzeitig Differenzen ergeben können.

 

Wir empfehlen, sicherheitshalber auf auf den Seiten des MAGS NRW nachzuschauen. Dort findet ihr immer den neuesten Informationsstand. Auf die Jugendarbeit ausgerichtete Informationen bietet zusätzlich der Landesjugendring NRW.

 

Aktuell liegt uns folgender Sachstand vor:

Seit dem 03.04.2022 sind nun alle Einschränkungen für die Jugendarbeit weggefallen. Eine freiwillige Weiterführung von Maßnahmen ist unter Bezugnahme auf das Hausrecht weiterhin möglich.

CoronaSchVO ab 03.04.2022

Anlage 1 zur Corona SchVO

Anlage 2 zur Corona SchVO

 

Weitere Infos beim Kreisjugendpfleger Rouven Speith unter:

KREIS HÖXTER, Der Landrat
Kinder, Jugend und Familie
Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Tel.: 05271/965-3712
Fax: 05271/965-83799
E-Mail: r.speith@kreis-hoexter.de

oder bei unseren Dekanatsreferentinnen für Jugend und Familie Elke Krämer kraemer@dekanat-hx.de und Teresa Wagener wagener@dekanat-hx.de