Am 1. November 2024 ist für die Erz-/Bistümer in NRW das neue Kirchenvermögensverwaltungsgesetz in Kraft getreten. Im kommenden Jahr am 8./9. November 2025 werden sowohl die Pfarrgemeinderäte als auch die Kirchenvorstände in unserem Erzbistum neu gewählt.
Das Erzbistum Paderborn bietet dazu bereits verschiedene Veranstaltungen an. Uns als Dekanat ist es ein Anliegen, möglichst viele Kirchenvorstandsmitglieder ortsnah mit dem neuen Gesetz und damit mit den Handlungsmöglichkeiten der Kirchenvorstände vertraut zu machen. Deshalb bieten wir in unserem Dekanat noch einmal separat eine Informationsveranstaltung an.
Als Referentin konnten wir Frau Theresa Oesselke gewinnen, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin am kirchenrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Rüdiger Althaus an der Theologischen Fakultät Paderborn tätig ist. Sie wird uns die Neuerungen im neuen Gesetz vorstellen.
Für eine bessere Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 06.02.2025:
Als Kirche im Erzbistum Paderborn stehen wir in einer Zeit der Veränderung. Für unsere Gremien benötigen wir auch zukünftig Männer und Frauen, die mitüberlegen und mitentscheiden. Für die Wahlen im Herbst 2025 ist es wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten gut über die neuen Rahmenbedingungen der Gremienarbeit informiert sind.
Informationen, Materialien und Hintergründe zum neuen Kirchenvorstandsrecht finden Sie bei wir-erzbistum-paderborn.de.